Dithmarscher Landeszeitung vom 17.04.08 Tierquälerei aus Nachlässigkeit Katze nach Unfall nicht zum Tierarzt gebracht
Meldorf (plu) Wegen Tierquälerei musste sich Hanna H.* (*Namen geändert) vor dem Meldorfer Amtsgericht verantworten. Das vor Strafrichterin Seel geführte Verfahren ging für die 30-jährige Hartz-IV-Empfängerin glimpflich aus. Gegen 40 Stunden gemeinnützige Arbeit, abzuleisten binnen sechs Monaten stellte die Richterin das Strafverfahren vorläufig ein.
Im Juli 2006 übernahm Hanna H. aus dem Tierheim in Tensbüttel eine Katze. Anfang Januar 2007 rief der Lebensgefährte von ihr im Tierheim an und fragte, ob man dort die Kosten für eine medizinische Behandlung der Katze übernehmen würde, da man selbst kein Geld habe. Das Tier sei angefahren worden.
„Uns wurde gesagt, die Katze sei kurz nach Weihnachten angefahren worden“, berichtete der Leiter des Tensbütteler Tierheimes vor Gericht. „Wir haben gesagt, wir nehmen jedes Tier, das wir vermitteln auch zurück.“ Mehrfach klappte die Rückgabe dann aber nicht. „Schließlich wurde die Katze gebracht. Wir haben leider erst am nächsten Tag das Tier genauer untersucht“, berichtet der Tierheimleiter. Es wurde festgestellt, dass der Schwanz der Katze schon halb abgestorben war. Das Tier musste eingeschläfert werden, um die Schmerzen, unter denen das es litt, zu beenden. „Minimum zwei Wochen“ habe man auf das Tier gewartet, eine Zeit, in der die schwer verletzte Katze sehr gelitten haben muss.
Der Vorwurf gegen Hanna H. basiert darauf, dass die Staatsanwaltschaft Itzhoe sagt, sie wusste von dem Unfall, sah wie dem Tier die Haare ausgingen und ließ ihm trotzdem keine tierärztliche Behandlung zukommen.
„Es lag wirklich nicht in der Absicht meiner Mandantin der Katze Leid zuzufügen“, bekundete Verteidger Ralf Mertens.
„Man fragt sich, warum die erheblichen Verletzungen nicht gesehen wurden. Die Katze hatte schwere Entzündngen“, hielt Staatsanwältin Poensgen dem entgegen. „Die Katze war tagsüber weg und kam abends ganz normal wieder“, antwortete die Angeklagte, behauptete zudem: „Da war keine Woche zwischen Unfall und Rückgabe.“
Staatsanwältin Poensgen dazu: „Sie sind sicherlich keine, die mutwillig Tiere quält, aber die Sache ist nun mal so entstanden, dass die Katze erheblich gelitten hat.“